Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Buchung eines Events oder Erlebnisses:


1. Allgemeines, Geltungsbereich

Die vertragliche Pflicht von Kooperationspark Holding ist die ordnungsgemäße Vermittlung und/oder der Zukauf von fremdveranstalteten Beförderungsleistungen und Erlebnisaktivitäten. Die Kooperationspark Holding bietet insbesondere Erlebnispakete, bestehend aus beim jeweiligen Veranstalter einzulösenden Erlebnispässen und Hintergrundinformationen zu den Erlebnisaktivitäten, den Buchungsmodalitäten und den Versicherungsbedingungen, an. Die Lieferung des Erlebnispaketes erfolgt in der jeweiligen Verpackung des Erlebnisanbieters.


2. Vertragsschluss, Vermittlungsauftrag

2.1 Gegenstand des Vertrages zwischen der Kooperationspark Holding und dem Kunden ist die Vermittlung eines Vertragsabschlusses zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter. Der Vermittlungsvertrag kommt durch eine in der Regel telefonische, aber auch schriftlich oder per E-Mail erfolgende Beauftragung durch den Kunden und die Annahme des Vermittlungsauftrages, die durch die Übersendung einer Buchungsreservierung oder einer Buchungsbestätigung erklärt wird, zustande.

Hiervon unberührt bleibt das Zustandekommen des Vertrages zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter der Erlebnisaktivität. Vor der Buchung können die AGB des jeweiligen Leistungsgebers eingesehen werden. Die AGB werden Vertragsbestandteil, wenn sie vom Kunden bestätigt worden sind. Zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Bedingungen der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande kommt, richtet sich nach den AGB des Veranstalters. Versicherungsleistungen erfolgen durch den Leistungsgeber und sind in den jeweils individuellen AGB unterschiedlich geregelt und vor der Buchung einzusehen.

Mit Vertragsabschluss akzeptieren Sie die zu erfragenden, an den Teilnehmer der jeweiligen Erlebnisaktivität gestellten persönlichen Voraussetzungen, wie insbesondere Gesundheitszustand, Alter, Gewicht, Vorkenntnisse, Befähigungen etc.. Die Überprüfung der Voraussetzungen obliegt ausschließlich dem Teilnehmer. Die Kooperationspark Holding übernimmt keinerlei Haftung für nachteilige Folgen, die durch die Nichterfüllung der persönlichen Voraussetzungen durch den Teilnehmer entstehen.

Die Kooperationspark Holding begrüßt die Teilnahme von Menschen mit Behinderung an Erlebnissen, weist jedoch darauf hin, dass die Teilnahme an einigen Erlebnissen aufgrund dessen beschwerlich oder unmöglich sein kann. Wir bitten Sie deshalb, uns vor Ihrer Bestellung zu kontaktieren und über bestehende Behinderungen von Teilnehmern zu informieren. Wir werden uns sodann bemühen, individuelle Lösungen zu finden.

2.2 Die Leistung der Kooperationspark Holding beschränkt sich auf die Vermittlung des Vertragsabschlusses mit dem jeweiligen Veranstalter. Die Übermittlung von Unterlagen und Informationsmaterial erfolgt ausschließlich für den jeweiligen Veranstalter und begründet keinen Vertrag zwischen der Kooperationspark Holding und dem Kunden. Die Kooperationspark Holding erklärt an dieser Stelle, dass sie keinen Einfluss auf individuelle Leistungen jedweder Art hat und somit komplett auf die Leistungsgeber angewiesen sind. Dieses betrifft alle Leistungen ab der Buchung des Erlebnisses.

Bei der Auswahl der von uns vermittelten Veranstalter lassen wir größtmögliche Sorgfalt walten. Änderungen in der Person der angebotenen Veranstalter behalten wir uns insoweit vor, als die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der Kooperationspark Holding für den Kunden zumutbar ist.

3. Umbuchung, Stornierung

Eine Umbuchung oder Stornierung kann nur in der Form akzeptiert werden, wie der jeweilige Leistungsgeber diese Stornierungsbedingungen formuliert. Diese können auf Wunsch vor dem Kauf/Buchung übermittelt werden.

4. Zahlung/Inkasso

Die Bezahlung des gebuchten Events oder Erlebnisses kann als Lastschrift oder mit Kreditkartenzahlung erfolgen. Bei Bezahlung per Rechnung können Gutscheine erst nach vollständigem Eingang der Zahlung zur Buchung und Einlösung frei geschaltet werden.

Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen.

Sofern der Kunde von Kooperationspark Holding eine Rechnung über den gebuchten Event oder das Erlebnis erhält, ist Kooperationspark Holding von dem Veranstalter damit beauftragt und dazu berechtigt, für den Veranstalter den Rechnungsbetrag einzuziehen.

5. Haftung

5.1. Angaben über vermittelte Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Veranstalter (Leistungsträger) gegenüber der Kooperationspark Holding; sie stellen keine Zusicherung der Kooperationspark Holding gegenüber dem Teilnehmer an der Erlebnisaktivität dar. Desgleichen werden Beschreibungen und Bildmaterial in unseren Prospekten, Katalogen oder sonstigen Werbeunterlagen nicht Inhalt des Vermittlungsvertrages.

5.2. Die Kooperationspark Holding haftet nicht für die Erbringung der von uns vermittelten Leistungen durch die fremden Leistungsträger, sondern lediglich für die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters, die ordnungsgemäße Vermittlung der Erlebnisaktivität und für die ordnungsgemäße und nachweisliche Weiterleitung von Informationen, Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt.

5.3. Die Haftung von Kooperationspark Holding für die Verletzung vertraglicher Pflichten und die deliktische Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit des Kunden, bei Ansprüchen aus der Verletzung von Kardinalpflichten und für den Ersatz von Verzugsschäden gem. § 286 BGB. In diesen Fällen haftet Kooperationspark Holding für jeden Grad des Verschuldens. Im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, hat das nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder der gesamten AGB zur Folge.

7. Sonstiges

Bei Verlust oder Diebstahl von Gutscheinen oder kompletten Produkten wenden Sie sich bitte umgehend an das more for me Service- center, damit eine Sperrung des Codes veranlasst werden kann. Für die unrechtmäßige Einlösung ohne Verlustmeldung übernimmt die Kooperationspark Holding keine wie immer geartete Haftung.